Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Letztwillige Verfuegung Glinde, Rechtsanwalt nahe Stade, Enterbung Finkenwerder, Notarieller Erbvertrag Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Stade, Gesetzliche Erbfolge Hamburg, Dauertestamentsvollstreckung nahe Geesthacht, Vorweggenommene Erbfolge Reinbek, Testamentsvollstrecker nahe Wedel, Vermaechtnis Stade