Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


Ehegattenerbrecht

Neben den leiblichen Verwandten wird auch der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Leben die Ehegatten in Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) erbt der längerlebende Ehegatte von dem Vermögen des Erstversterbenden

  • neben Verwandten der 1. Ordnung (also neben Kindern bzw. Enkeln): ½
  • neben Verwandten der 2. Ordnung (also neben Eltern, Geschwistern usw.): ¾
  • neben entfernteren Verwandten: alles

Haben die Ehegatten durch notariellen Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gewählt, sind die quotenmäßigen Anteile des Ehegatten in der Regel sogar noch niedriger! Dieses Ergebnis überrascht häufig und tritt selbst dann ein, wenn das gesamte Vermögen der Ehegatten gemeinsam erarbeitet bzw. angelegt wurde, z.B. in einem gemeinsamen Haus. Berücksichtigt man ferner, dass auch minderjährige Kinder Erben werden können (wobei dann über Grundbesitz im Nachlass nur mit Zustimmung des Familiengerichts verfügt werden darf), und dass Kinder jederzeit das Recht haben, die Teilung des Nachlasses und die Auszahlung ihres Erbteils zu verlangen, wird dies häufig Anlass dazu sein, durch ein Testament die Rechte der Ehegatten zu verbessern.

 
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