Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


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Erweckt ein Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit, kann die Anfertigung eines Fotos in der Zweifel begründenden Situation ein legitimes Mittel sein um dem Arbeitgeber ein Vortäuschen der Erkrankung zu ermöglichen.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.07.2013
Ist ein geplatzter Reifen auf eine eingefahrene Schraube zurück zu führen, handelt es sich im Fall eines Unfalls um einen durch die Vollkaskoversicherung erstattungsfähigen Schaden.
Landegericht Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2013
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch dann, wenn die Verletzungen auch beim Tragen geeigneter Schutzkleidung vermieden werden können.
Landgericht Köln, Urteil vom 15.05.2013
Wer innerhalb der Arbeitszeit ein privates Telefonat führt und in diesem Rahmen einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch gegen die Unfallversicherung.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.09.2013
Sind Pflegeaufgaben Bestandteil einer Absprache zur Hofübernahme ist diese Tätigkeiten trotz der Gegenleistung vom Schutz der Unfallversicherung erfasst.
Landesozialgericht Bayern, Urteil vom 13.05.2013
Einer aufgrund von Fäkalien am Strand erkrankten Familie steht gegen den Reiseveranstalter kein finanzieller Anspruch zu, da diesen hinsichtlich der Verschmutzung und den daraus resultierenden Folgen kein Verschulden trifft.
Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2013
Die Aufstellung eines rechtskräftigen Insolvenzplans verhindert nicht die spätere gerichtliche Geltendmachung einer nicht angemeldeten Forderung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.2013
Der Bundesgerichtshof hat entschieden das Lebensversicherer ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens 50 % des eingezahlten Kapitals erstatten müssen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2013
Filehoster müssen in Zukunft deutlich genauer die bei ihnen hinterlegten Daten prüfen als bisher.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.08.2013
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Erwerber einer Wohnung nicht die Begleichung von Hausgeldrückständen des insolventen bisherigen Eigentümers verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2013
 
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