Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Golduhren sind kein Hausrat

Eine Hausratsversicherung kann den Ersatz von Wertsachen, die sich außerhalb des Tresors befinden, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 20.

000 Euro begrenzen. Das OLG Frankfurt am Main hat im vorliegenden Fall entschieden, dass Rolexuhren aus Gold auch dann Wertsachen darstellen, wenn der Versicherte behauptet, dass er sie lediglich als Zeitmesser verwendet. Eine Hausratsversicherung darf für den Ersatz von sich außerhalb des Tresors befindlichen Wertsachen eine Haftungsbeschränkung von 20.000 Euro festlegen. Solch eine Vertragsklausel sei nach Auffassung der Richter nicht intransparent oder überraschend, da der Versicherte mit einer Haftungsbeschränkung rechnen müsse.
 
OLG Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt am Main 7 U 119 16 vom 26.07.2017
Normen: § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ,VHB § 19, ZPO § 287
[bns]

 
Teilungsanordnung nahe Pinneberg, Schenkung Hamburg, Gesetzliche Erbfolge nahe Quickborn, Pflichtteil Buchholz in der Nordheide, Vermoegen Pinneberg, Testamentsvollstreckung nahe Quickborn, Vorsorgevollmacht Buchholz in der Nordheide, Vermaechtnis Finkenwerder, Gemeinschaftliches Testament Wedel, Anwalt nahe Schenefeld