Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


Bewusste Falschangabe eines Gläubigers strafbar

Wer als Gläubiger wissentlich gegenüber dem Insolvenzgericht fälschlicherweise die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners behauptet, macht sich strafbar.


Das gilt selbst dann, wenn es sich bei der zu Unrecht denunzierten Person um eine juristische_Person, etwa eine Gesellschaft handelt.

Diese Erfahrung musste ein Angeklagter in Bad Kreuznach machen. Wider besseren Wissens tätigte er gegenüber dem Gericht die Aussage, eine Gesellschaft könnte ihm ein Darlehen nicht zurück zahlen und sei zahlungsunfähig. Wie das Gericht feststellte, war diese falsche Behauptung geeignet das Insolvenzverfahren gegen die Gesellschaft einzuleiten. Ein solches kann für die Betroffene erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Unter Umständen lassen sich mögliche Vertragspartner von weiteren Geschäften mit der betroffenen Gesellschaft abhalten, was im schlimmsten Fall zum Ruin führen kann. Wer mit Schädigungsabsicht solche wirtschaftliche Konsequenzen verfolgt, muss sich deshalb strafrechtlich verantworten.

Über die Höhe der Strafe muss nun erneut ein untergeordnetes Gericht entscheiden.
 
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil OLG KO 2 Ss 68 12 vom 15.10.2012
Normen: § 164 II StGB
[bns]
 
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