Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Lebensversicherung Erbe Stade

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Ausgleich Pflegeleistungen nahe Pinneberg, Alleinerbe Quickborn, Nacherbfolge Hamburg, Ausgleich Vorempfaenge nahe Norderstedt, Gesetzliche Erben Hamburg, Rechtsanwalt Finkenwerder, Testamentsbeurkundung nahe Reinbek, Verwandtenerbfolge Hamburg, Notarieller Erbvertrag Hamburg, Auslandsbezug Hamburg