Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Gemeinsamer Nachlass Quickborn

c.) Teilungsanordnung

Mit einer "Teilungsanordnung" kann der Erblasser bestimmen, in welcher Weise mehrere Miterben den gemeinsamen Nachlass auseinanderzusetzen haben. Er kann die Auseinandersetzung für eine bestimmte Zeit ausschließen oder einzelnen Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zuweisen. Dadurch kann Streit innerhalb der Erbengemeinschaft über bestimmte Gegenstände vermieden werden.

Der wertmäßige Anteil der Miterben am Nachlass ändert sich dadurch jedoch nicht, so dass jeder Miterbe ggf. einen entsprechenden finanziellen Ausgleich verlangen kann.

 
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